Hygienekonzept für die Durchführung von philosophischen Gesprächsrunden unter Berücksichtigung der 2G Regel
Persönliche Verhaltensweisen
Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen, Gliederschmerzen) bitte auf jeden Fall zu Hause bleiben.
Mit den Händen nicht in das Gesicht fassen, insbesondere die Schleimhäute nicht berühren, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.
Gründliche Händehygiene, Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden oder
Händedesinfektion: Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist dann sinnvoll,
wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist.
Öffentliche Gegenstände wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht
mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. ist der Ellenbogen zu
benutzen.
Beim Eintreten und Verlassen der KunstKate ist ein Mund-Nasen-Schutz zu
tragen, dieser darf erst am Platz abgenommen werden.
Räume
Vor Beginn der Veranstaltung werden Türgriffe, Stehtische und Handläufe desinfiziert.
Wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Mehrmals täglich, mindestens in jeder Pause, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen.
Türklinken und Griffe (z.B. an Schubladen- und Fenstergriffe) sowie der Umgriff der Türen, Treppen- & Handläufe, Lichtschalter, Tischflächen, und weitere Griffbereiche des Raumes werden je nach Nutzungsintensität regelmäßig gereinigt.
In den Toilettenräumen stehen ausreichend Seifenspender und Einmalhandtücher bereit. Die entsprechenden Auffangbehälter für Einmalhandtücher und Toilettenpapier sind vorzuhalten. Toilettensitze, Armaturen und Waschbecken werden täglich gereinigt. Hier ist ein besonderes Augenmerk auf Kontaktflächen (Schalter, Griffe, Wasserhähne, Spüldrücker) zu richten. In den Sanitärbereichen werden Mittel zur Oberflächendesinfektion bereitgestellt.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung werden umgehend von den Kursleitenden angesprochen und können möglicherweise nicht weiter am jeweiligen Kurstermin teilnehmen.
Die Hinweisschilder des Veranstaltungsortes sind zu beachten.
Ein Hinweisschild (mindestens in Größe DIN A3 ) und durch einen flüchtigen
Blick wahrnehmbar ist im Eingangsbereich / vor der Tür aufzuhängen oder aufzustellen, aus dem erkennbar ist, dass der Zutritt nur für 2G-Gäste möglich ist.
Zugangskontrolle
Die 2G-Nachweise der Gäste werden vor dem Betreten der Räumlichkeiten überprüft. Es dürfen nur Personen reingelassen werden, die vollständig geimpft (letzte Impfung muss i.d.R. 15 Tage her sein) oder genesen oder minderjährig (sofern dies je nach Ihrer Betriebsart zulässig ist) sind. Diese Voraussetzung muss in jedem Einzelfall und unter Abgleich eines amtlichen Lichtbildausweises überprüft werden. Die Originaldokumente müssen gezeigt werden (Fotos vom Ausweis und den Impf- oder Genesenennachweisen sind nicht zulässig). Im Fall eines elektronischen Zertifikats können Sie dieses über die CovPassCheck-App des RKI überprüfen.
Kontaktlose Umgangs- und Sozialformen
Es ist darauf zu achten, dass nicht alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer gleichzeitig über die Treppe in den Raum gelangen, hier ist auf einen Abstand von 1,5 m zu achten. (ausgenommen sind hiervon Personen, die im gleichen Haushalt leben).
Die Verhaltens- und Hygieneregelungen werden verbindlich von den Gesprächsleitungen an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommuniziert
Hinweisschilder mit Hygienevorschriften und Distanzregeln sind gut sichtbar in der Kate angebracht.
Akuter Coronafall und Meldepflicht
Akuter Coronafall und Meldepflicht Sollten während des Gesprächsbetriebs bei Teilnehmerinnen und Teilnehmern, bei Kursleitenden einschlägige Corona- Symptome auftreten werden diese aufgefordert, die Gesprächsrunde und die KunstKate umgehend zu verlassen. Aufgrund der Coronavirus- Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes ist das Auftreten von COVID-19-Fällen dem zuständigen bezirklichen Gesundheitsamt zu melden. Die Meldung übernimmt der Teilnehmer / die Teilnehmerinnen selbst.
Kontaktdatenerfassung
Es besteht weiterhin die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung. Dies geschieht elektronisch (Luca-App) oder in Papierform. Erforderlich sind Vorname, Name, Adresse, Telefonnummer, Datum und Uhrzeit der Eintragung. Alle Daten müssen so leserlich geschrieben sein, dass Sie sie im Bedarfsfall vorlesen könnten. Falls Sie die Luca-App verwenden, müssen Sie kontrollieren, dass sich die Gäste zu Beginn ihres Aufenthalts in die App einchecken.
Im Rahmen der Corona Eindämmungsverordnung ist im Zusammenhang mit dem Zwei-G-Zugangsmodell eine ausdrückliche datenschutzrechtliche Grundlage für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten für Betriebsinhaber, Betreiber, Dienstleistender u. ä. geschaffen. Diese sind berechtigt, personenbezogene Daten über das Vorliegen eines Impfnachweises oder eines Genesenennachweises zu verarbeiten (§ 10j).
Stand September 2021